Elternbeitrag

 

Der Elternbeitrag wird gem. Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege von der Stadt Flensburg festgesetzt.

 

 

Antragsstellung:

 

Die Erziehungsberechtigten stellen einen schriftlichen Antrag auf Förderung des Kindes in Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII bei der Fachberatungsstelle der Stadt Flensburg. Der Antrag soll mindestens vier Wochen vor Beginn des Betreuungsverhältnisses, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn gestellt werden.

Es besteht ein Zuschuß seitens der Stadt. Diese übernimmt ein Teil der Kosten und unter gewissen Voraussetzungen auch die komletten Kosten.

Zur Feststellung des individuellen Bedarfs auf Betreuung ist von den Erziehungsberechtigten ein Nachweis vorzulegen.

Wird ein Ermäßigungsantrag des Elternbeitrages beantragt, ist die Erklärung zum Einkommen mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen.

Seit August 2013, für Kinder ab dem 1. Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

 

Auskünfte erhalten Sie im Rathaus:

 

Stadt Flensburg

Abteilung Kindertagesbetreuung

Fachbereich Bildung, Kultur und Sport

Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

 

Wirtschaftliche Abwicklung/ Elternbeitrag:

Herr Petersen  Tel.: 0461/ 85 24 80

Frau Jahn        Tel.: 0461/ 85 17 14

 

Fachberatung der Kindertagesbetreuung:

Tel.: 0461/ 85 12 04 oder Tel.: 0461/ 85 28 55